Streitereien wegen neuer Pflegefinanzierung
Wenn sich beispielsweise eine ältere Person aus Zürich im Kanton St. Gallen pflegen lasse, dann sei abgemacht, dass der Kanton Zürich für diese Pflegekosten aufkomme. Da sich aber nicht alle an diese Abmachung halten, führe St. Gallen im Moment in einigen Fällen einen Rechtsstreit.
Ständeräte sind gefordert
«Das muss man so schnell wie möglich im Bundesgesetz regeln», findet Kathrin Hilber. Da sei man mit den Ständeräten daran, Druck zu machen. Grundsätzlich zufrieden mit der Umsetzung der Pflegefinanzierung sind auch die St. Galler Gemeinden. Ihnen fehle einzig ein genauer Überblick der Personen, die je Gemeinde, Geld für die Pflege erhalten.
Positives und Negatives
Auch die Pflegeheime finden die St. Galler Lösung positiv. «Der Vorteil ist, dass es hier eine Stelle gibt, die über die Anträge entscheidet und dann auch das Geld auszahlt», sagte Robert Etter, der Präsident von Curaviva St. Gallen, dem Verband der Pflegeheime. Weniger gut angekommen ist bei ihm die Kürzung der Ergänzungsleistungen.
Diese hat der Kanton mit der neuen Pflegefinanzierung vorgenommen. Dagegen wehren sich die Pflegeheimen zusammen mit anderen sozialen Institutionen mittels Referendum. Mit der neuen Pflegefinanzierung bezahlen neu auch Kanton und Gemeinden an die Pflegekosten von Heimbewohner. 2011 waren es in St. Gallen 48 Millionen Franken. (schös)
